Grenzen der Hochbegabung.

Hochbegabte können in Baden-Württemberg eine Studiengebührenbefreiung bekommen. Die Uni Freiburg nimmt hierbei u.a. Stipendien als Kriterium: Wer von einer Stiftung Geld bekommt, muss keine Gebühren zahlen. Diese für sich genommen bereits offensichtlich fragwürdige Praxis wird allerdings auf die Spitze getrieben, wenn die Förderung durch die Stiftung endet. Dann nämlich ist auch der Befreiungstatbestand nicht länger gegeben und die Zahlungspflicht setzt wieder ein. Was in StudierendenvertreterInnenkreisen bereits eher scherzhaft als irrwitzige Möglichkeit angesehen wurde, ist nun tatsächlich so umgesetzt worden, wie Thorsten auf gruenesfreiburg.de berichtet. Neues Futter für den AK Klage und das Verwaltungsgericht.