Doppelsieg für den akj! (Update)

Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat heute (28.7.) beide Alkoholverbote der Stadt Freiburg für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt – ein Doppelsieg für den akj!

Die Randgruppentrinkverordnung wurde wegen Unbestimmtheit gekippt, das Nachttrinkverbot im sog. Bermudadreieck sei von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt, da es an einer gesicherten Gefahrenprognose für alle Normadressaten fehle, so die Pressemitteilung des Gerichts. Die Revision wurde nicht zugelassen.

UPDATE: Pressemitteilung vom akj.