Wie Spiegel Online, aber auch seriöse Medien wie das lawblog heute vermelden, wird das Stuttgarter Hakenkreuzurteil wohl bald vom Bundesgerichtshof gekippt werden. Ein Versandhändler hatte massenhaft Artikel mit durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen vertrieben, Zeichen des Ausdrucks einer antifaschistischen Haltung. Das Gericht hatte argumentiert, auch durch die Verbreitung solcher Symbole könnte sich das Hakenkreuz wieder einbürgern – was § 86a StGB verhindern will.
Klang damals schon nach Mumpitz, ist es auch. Verteidigung und auch Anklage foderten heute beim BGH den Freispruch des angeklagten Händlers und folgten damit der einhelligen Meinung der ersten Diskussionsrunde beim ersten akj-Stammtisch des jüngst abgeschlossenen Semesters, auf dem ich am einführenden Vortrag zu genau diesem Urteil beteiligt war.