Während die neuen Regelungen zur Gebührenbefreiung von Studierenden mit 2 oder mehr Geschwistern weiterhin gut versteckt auf einer Unterseite der unübersichtlichen Uni-Homepage vor sich hin schlummern versucht man am Fahnenbergplatz nun mit einer wenig überzeugenden Pressemitteilung, Gebührenproteste, 12er-Rat und Landesgesetzgebung in einen Zusammenhang zu stellen. Da heißt es:
Der Landtag hat damit die bestehende Härtefallregelung bei Studiengebühren verstärkt, lange im Vorfeld des lokalen Freiburger Boykottaufrufs.
Sicherlich, der Boykottaufruf ist neuer. Jedoch ist er Teil einer schon seit Jahren laufenden Reihe verschiedenster Protestformen bis hin zur Klage gegen Studiengebühren. Ganz neu sind jedoch die beschriebenen Zuständigkeiten bei den nun notwendig werdenden Einsparungen bereits eingeplanter, nun aber wegfallender Gebühren:
In der Universität Freiburg wird das Rektorat die Konsequenzen mit dem bei der Verwendung von Studiengebühren zuständigen studentischen 12er-Rat bei seiner nächsten Sitzung besprechen.
An dieser Stelle wurde das Gesetz aber gar nicht geändert. Von einer „Zuständigkeit“ des 12er-Rates kann weiterhin nicht gesprochen werden, ist er doch weiterhin das Feigenblatt-Gremium, mit dem das gesetzlich vorgesehene „Benehmen“ hergestellt werden muss. Zur Erinnerung: Der 12er-Rat muss angehört und auf seine Stellungnahme geantwortet werden. Mehr nicht. Zuständig und damit verantwortlich ist weiterhin das Rektorat allein.