Ob sich wohl ein paar von den 68ern übriggebliebene subversive Elemente im Rektorat erhalten haben? Man weiß es nicht. Unbestätigten Hinweisen (Stand: 27.1.) zufolge nutzt man am Fahnenbergplatz jetzt die neue Geschwisterregelung kreativ, um den Boykott der Studiengebühren zu untergraben: Offenbar verzichtet die Verwaltung auf die Zahlung der Studiengebühren bereits bei Antragstellung innerhalb der Rückmeldefrist. Eigentlich entbindet die Antragstellung nämlich nicht von der Zahlungspflicht, die Gebühren würden im Erfolgsfalle zurückerstattet.
Ebenfalls bislang ungeklärt ist, was dies für den Boykott und sein Quorum bedeutet. (Wie) wird überprüft, ob Überweisungen von zahlungspflichtigen Studierenden kommen?
Update (28.1., 14:25 Uhr):
Offiziell heißt es weiterhin, daß die Antragstellung nicht von der Zahlungspflicht entbindet. Das Gerücht konnte bislang weder positiv noch negativ bestätigt werden.
Update (30.1., 15:07 Uhr):
An der offiziellen Darstellung durch die Verwaltung, wiedergegeben durch den u-asta Vorstand, hat sich nichts geändert. Jedoch gibt es mittlerweile Berichte aus Erster Hand, wie etwa diesen aus dem u-Forum:
Ich habe mich heute wegen der neuen Geschwisterregelung befreien lassen. Die Sachberaterin hat meine Dokumente vor Ort überprüft und gesagt, dass ich jetzt nur noch die 105€ überweisen muss. Diese Regelung wurde wohl die letzten Tage schon intern diskutiert, gilt aber ab heute.
Offiziell bestätigt ist dies aber weiterhin nicht.
Update (11.2.): Tatsächlich, es wird sofort (bei persönlicher und erfolgreicher Antragstellung) eingetragen, so daß man nur noch 105 € schuldet.