Es geht gerade hoch her in den einschlägigen E-Mailverteilern: Obwohl die Universität Freiburg in keinster Weise darüber informiert hat ist die neue Geschwisterregelung nun bekanntgeworden. Demnach werden auf Antrag von der Zahlung der Studiengebühr alle befreit, die:
die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben.
Soweit die zum 1.3. in Kraft tretende Änderung von § 6 (1) Nr. 2 LHGebG, der bislang zur Voraussetzung machte, daß zwei Geschwister bereits in Baden-Württemberg Studiengebühren entrichten oder entrichteten.
Kann es denn wirklich wahr sein, daß es nun vollkommen unbeachtlich sein soll, ob und wann die Geschwister studieren oder studierten? Sieht ganz so aus. Die Studiengebührenstelle der Universität und die überaus kompetente Studiengebührenberatung der Studierendenvertretung stimmen in ihrer Rechtsauffassung überein:
- Von drei oder mehr Geschwistern können alle außer zwei befreit werden.
- Es zählt allein, daß der zu befreiende Studierende zwei Geschwister hat, die nicht aufgrund dieser Geschwisterregelung befreit wurden.
- Es spielt also keine Rolle, warum diese nicht befreit waren, insbesondere nicht, ob die Geschwister überhaupt studieren, Studiengebühren bezahlen mussten oder müssen.
Die Anträge seien bis zum Beginn der Vorlesungszeit zu stellen, entsprechende Formulare gebe es zwar noch nicht, werde es aber rechtzeitig geben, was allerdings auch egal sei, denn man könne sich auch mit dem alten Formular nach der neuen Regelung befreien lassen. Wichtig: Die Gebührenpflicht entfalle erst mit der Bearbeitung des Antrags, dann gebe es die bereits für das kommende Semester gezahlten Gebühren zurück, so die Gebührenberatung.
Und jetzt? Werden überall im Land eifrig Geburtsurkunden von Geschwistern kopiert. Das dürfte nämlich die Voraussetzung sein.