Ein Freiburger Datenschutzkollektiv informiert in einem zweiseitigen Schreiben über die am Montag (vermeintlich) endende Widerspruchsfrist gegen Online-Auskünfte über Einwohnermeldedaten. Natürlich kann man auch nach dem 1.10. noch widersprechen, aber wer ganz ganz sicher gehen will, der sollte tatsächlich noch vorher das dem Schreiben beigefügte Formular verwenden. Andernfalls werden ab Montag die persönlichen Daten über ein neues Online-Portal verkauft – für 8 Euro pro Kunde Bürger. Adresshandel als neues Kerngeschäft?
Außer gegen diese sogenannten Gruppenauskünfte, gegen die die Übermittlungssperre hilft, gibt es auch die Option, sich gegen Einzelauskünfte mittels einer Auskunftssperre zur Wehr zu setzen. Hierfür verlangt der Gesetzgeber jedoch ein besonderes persönliches Interesse, zum Beispiel eine Gefahr für die persönliche Sicherheit. Ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hier ausreicht darf zumindest angezweifelt werden. Daß es generell nicht ausreicht, wäre allerdings ebenfalls nur schwer vorstellbar. Es bleibt also spannend, und den hinter dem Freiburger Datenschutzkollektiv steckenden engagierten Köpfen dürfte auch in Zukunft die Arbeit nicht ausgehen.
Übrigens gibt es das Problem natürlich nicht nur in Freiburg sondern in ganz Baden-Württemberg (und vermutlich in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern). Wer bei einer anderen Meldebehörde als in Freiburg gemeldet ist benötigt TippEx. Selbst eintragen kann man in dem Formular nämlich nur die eigene Adresse …