Strafverfolgung von Polizeigewalt.

[…], sondern gibt es klare Rechtsgrundlagen für das Einschreiten der staatlichen Sicherheitsorgane. Wenn diese sich nicht ans Recht halten, steht auch der Weg vor die Verwaltungsgerichte für die Betroffenen offen. […]

Zynische Kommentare wie dieser von Marcus in der Diskussion um Prof. Hefendehl und seine DDR-Jacke zeigen, daß die oftmals bestehende Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis schnell mal aus dem Blickfeld gerät. Dem will RA Katja Barth heute abhelfen. Unter dem Titel „Strafverfolgung von Polizeigewalt – Praxis, Hürden, Gegenstrategien“ berichtet sie heute Abend um 20 Uhr im HS 1098, warum Gewalt und mangelhafte Ahndung strukturell bedingt sind. Der Vortrag geht auf die Strafverfolgung von polizeilichen Übergriffen ein, benennt Gründe für die Straflosigkeit und sucht nach Gegenwirkung und -strategie. Ein nicht nur für alle Jurastudierenden wertvoller Blick in die Praxis jenseits klarer Rechtsgrundlagen.