
In diesen Minuten findet die gemeinsame Pressekonferenz vom Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) und all den die Alkoholverbotsklage unterstützenden Gruppen und Fraktionen statt, denn heute wurde der Normenkontrollantrag von John Philipp Thurn (3.v.l.) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht.
Zum einen geht es gegen das Nachttrinkverbot im sogenannten Bermudadreick, zum anderen wird auch die sogenannte Randgruppenverdrängungsordnung angegriffen. Die genauen Gründe will ich hier gar nicht aufführen, die stehen ausführlich auf der akj-Homepage. Die Toten Hosen sangen schon 2002 Kein Alkohol ist auch keine Lösung. Seit heute kann man hinzfügen: Ein Alkoholverbot auch nicht. Angesichts der Absurditäten, mit denen zuletzt in der Debatte um die Verlängerung des Nachttrinkverbots seitens der Stadt argumentiert wurde, haben die Klagen nämlich beste Chancen auf Erfolg.