Vollversammlung stoppt Antragsflut – vielleicht.

Soeben hat eine nur beschämend knapp beschlußfähige Vollversammlung an der Universität Freiburg die sogenannte „Antragsflut“ im Rahmen der Kampagne „GebührenFRei“ gestoppt – wahrscheinlich.

In der äußerst knappen Abstimmung gab es über 50 Enthaltungen, da vielen wohl nicht ganz klar war, was der zuvor angenommene Änderungsantrag genau bedeutet. Der letztlich angenommene Beschluß widerspricht sich nämlich möglicherweise selbst. Einerseits ist davon die Rede, daß die Antragsflut mit sofortiger Wirkung einzustellen ist. Wenig später heißt es, daß die Aktion nicht vom u-asta durchgeführt wird, man aber trotzdem noch Anträge im Studierendenhaus abgeben kann. Seltsam.

In der Antragsbegründung hieß es, daß die Verwaltung nicht Adressat des Boykotts sei, sondern das Land. In den veröffentlichten Materialien zur Antragsflut wurde stets als Ziel angegeben, die Verwaltung lahmzulegen, zu „ärgern“. Dies sei kontraproduktiv, da man für den Boykott ein Vertrauensverhältnis mit der ebenfalls von Kürzungen betroffene Verwaltung brauche, dies sei nun gestört. Zudem ist die Antragsflut bislang von keinem Gremium der Studierendenvertretung beschlossen worden, auch nicht von der letzten Vollversammlung.

In der Gegenrede des u-asta Vorstands wurde dagegen angebracht, daß man den wahren Grund der Antragsflut, nämlich es zu ermöglichen, daß die Boykottierenden trotzdem, nämlich aufgrund des Darlehensantrags, zurückgemeldet werden. Dies konnte bislang nicht offen bekanntgemacht werden, da die Universtätsverwaltung noch bis zum Beginn des Rückmeldezeitraums die Verfahrensregeln noch hätte ändern können, was nun nicht mehr möglich sei. Zudem diene der Antragstrick der Absicherung jedes einzelnen Boykottierenden. Die Notwendigkeit einer Änderung der Informationspolitik zu diesem Verfahren wurde jedoch eingeräumt.

In der Debatte wurde u.a. noch darauf hingewiesen, daß im Rahmen der Antragsflut auch hervorragend öffentlich darauf hingewiesen kann, wie sozial unverträglich die Konstruktion der L-Bankdarlehen ist.