Eliten bilden verboten.

Gestern wurden die Klagen vierer Studenten gegen die Studiengebührenbefreiungsregeln der Uni Freiburg vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Wie sich schon während der öffentlichen Verhandlung andeutete war es für die Uni, vertreten durch die Justiziarin Wiesen-Emmerich und den Leiter der Zentralstelle für studentische Angelegenheiten Vogelbacher (die Vertreterin des Ministeriums hatte sich vorsorglich auf eine Zuhörerposition zurückgezogen), eine spektakuläre Niederlage, die vom Gericht mit der Frage, ob man unbedingt ein Urteil wolle, eingeleitet wurde.Den bereits seit ihrer Einführung heftig kritisierten Befreiungsregeln stand vielleicht nicht ihre Rechts-, wohl aber ihre Sachwidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Man mußte nichteinmal, wie die taz, einen Heidegger-Vergleich bemühen um zu erkennen, daß es sich bei den Befreiungstatbeständen „Stipendium“ und „IQ ab 130“ zumindest teilweise um eine Art Sozialdarwinismus handelte. Dem schob das Gericht einen deutlichen Riegel vor. Auch für die Studierendenvertretung Grund zur Freude, gibt es doch damit nun auch in Baden-Württemberg einen ersten Schritt in Richtung der Abschaffung der Studiengebühren. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

Befreiungsregelung der Uni Freiburg rechtswidrigFreiburger Studierendenvertretung begrüßt Entscheidung des VerwaltungsgerichtsNach der gestrigen mündlichen Verhandlung hat das VG Freiburg entschieden, dass die Regelungen zur Hochbegabtenbefreiung der Universität Freiburg rechtswidrig sind. „Das starre Konzept der Universität Freiburg, lediglich Stipendiaten bestimmter Stiftungen und Studierende mit einem IQ ab 130 zu befreien ist gescheitert“, attestiert Jonathan Nowak, Vorstand des Unabhängigen Allgemeinen Studierendenausschusses (u-asta), der Studierendenvertretung an der Universität Freiburg.„Die Universität wird so dazu gezwungen, tatsächliche Einzelfallentscheidungen bei der Hochbegabtenbefreiung zu treffen, anstatt nur in sachwidrigen Pauschalisierungen zu denken und zu handeln“ freut sich auch Henrike Hepprich, ebenfalls u-asta-Vorstand.Thorsten Deppner, einer der Kläger, der sich jetzt auf einen neuen Bescheid der Universität Freiburg freuen kann, erklärt, dass es ihm bei seiner Klage ums Prinzip ging: „Zwar bin ich selbst ehemaliger Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, aber deshalb weiß ich eben auch, welch starken Einfluss die soziale Herkunft auf die Auswahlverfahren in diesen Stiftungen hat. Wenn die Universität schon Hochbegabte befreien will, dann soll sie es wenigstens nach gerechten Kriterien tun.“Die Studierendenvertretung kritisierte schon immer die Befreiungspraxis der Universität Freiburg. „Durch dieses Urteil sehen wir uns nun auch rechtlich bestätigt“, so Nowak abschließend.

Update: Einer der Kläger berichtet auf gruenesfreiburg.de.